Mit der 1.
Bundes-Immissionsschutzverordnung hat der Gesetzgeber Rahmenrichtlinien für die Senkung von Schadstoffabgaben an die Umwelt in zwei Stufen geschaffen.
Nach dem 31.12.2014 tritt nun die zweite Stufe in Kraft.
Da gerade alte Anlagen einen sehr hohen Schadstoffausstoß verursachen,
laufen hier die Übergangsfristen zu diesem Termin aus.
Der Bezirksschornsteinfegermeister ist verpflichtet alle Anlagen auf Einhaltung der Immissionswerte zu prüfenund bei Abweichungen diese entsprechend stillzulegen.